Verantwortlich: Theo Füglistaller
Bereitgestellt: 01.06.2023
Kirchenpflege
Für jede Kirchengemeinde wird eine Vorsteherschaft, die Kirchenpflege, bestellt. Sie trägt für die Verwaltung der Kirchengemeinde die Hauptverantwortung.
Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, obwohl die Kirchengemeindeversammlung laut Gesetz das oberste Gemeindeorgan ist.
Die Kirchengemeindeversammlung fällt die ihr vorbehaltenen Entscheide, die für die kirchlichen Behörden verbindlich sind. Darüber hinaus handelt die Kirchenpflege nach ihrem eigenen, pflichtgemässen Ermessen und in eigener Verantwortlichkeit. Ihr kommen alle Aufgaben und Kompetenzen zu, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigen vorbehalten oder anderen Behörden übertragend sind.
Die Kirchenpflege der Katholischen Kirchgemeinde Turbenthal-Wila-Wildberg zählt fünf Mitglieder:
Präsidium
Mitglieder
Beratendes Mitglied
Die Kirchenpflege besitzt ihren eigenen, selbständigen Kompetenzbereich, obwohl die Kirchengemeindeversammlung laut Gesetz das oberste Gemeindeorgan ist.
Die Kirchengemeindeversammlung fällt die ihr vorbehaltenen Entscheide, die für die kirchlichen Behörden verbindlich sind. Darüber hinaus handelt die Kirchenpflege nach ihrem eigenen, pflichtgemässen Ermessen und in eigener Verantwortlichkeit. Ihr kommen alle Aufgaben und Kompetenzen zu, die nicht ausdrücklich den Stimmberechtigen vorbehalten oder anderen Behörden übertragend sind.
Die Kirchenpflege der Katholischen Kirchgemeinde Turbenthal-Wila-Wildberg zählt fünf Mitglieder:
Präsidium
Mitglieder
Beratendes Mitglied